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Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers, dann werden die mitgeteilte EORI-Nummer und die mitgeteilte Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
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